Der Fachschaftsrat (FSR) besteht aus jährlich gewählten Mitgliedern, welche die Interessen der Studienfachschaft vertreten. Außerdem führt der Rat die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus.
Zu den Aufgaben gehören:
- Einberufung und Leitung der Fachschaftsvollversammlung
- Ausführung der Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung
- Führung der Finanzen
- Mitwirkung an der Lehrplangestaltung
- Austausch und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Lehrkörpers in den betroffenen Studiengängen
- Beratung und Information der Studienfachschaftsmitglieder
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