Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat (FSR) besteht aus jährlich gewählten Mitgliedern, welche die Interessen der Studienfachschaft vertreten. Außerdem führt der Rat die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Einberufung und Leitung der Fachschaftsvollversammlung
  • Ausführung der Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung
  • Führung der Finanzen
  • Mitwirkung an der Lehrplangestaltung
  • Austausch und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Lehrkörpers in den betroffenen Studiengängen
  • Beratung und Information der Studienfachschaftsmitglieder
FSR-Mitglieder beim arbeiten.