Der Fachschaftsrat (FSR) besteht aus jährlich gewählten Mitgliedern, welche die Interessen der Studienfachschaft vertreten. Außerdem führt der Rat die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus.
Zu den Aufgaben gehören:
Einberufung und Leitung der Fachschaftsvollversammlung
Ausführung der Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung
Führung der Finanzen
Mitwirkung an der Lehrplangestaltung
Austausch und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Lehrkörpers in den betroffenen Studiengängen
Beratung und Information der Studienfachschaftsmitglieder